Die Impfstoffe gegen das Coronavirus dürfen von Apotheken bisher nur an Ärzte ausgeliefert werden, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums. Dagegen klagt nun ein Berliner Privatarzt. Unterstützung gibt es vom Hartmannbund.
Das Impfen gegen das Coronavirus hat in Deutschland an Fahrt aufgenommen. Am vergangenen Donnerstag (8. April 2021) gab es mit über 717.000 verimpften Dosen einen neuen Tageshöchstwert, weil Arztpraxen seit vergangener Woche erstmalig flächendeckend mitimpfen dürfen. In einzelnen Bundesländern gab es bereits im Vorfeld entsprechende Pilotprojekte, auch Betriebsärzte, etwa bei Volkswagen in Sachsen, haben begonnen zu impfen. Allein die Privatärzte und -ärztinnen sind von der Impfkampagne bisher ausgeschlossen.
Damit haben es offenbar auch jene Menschen schwerer an Impftermine zu gelangen, die privat krankenversichert sind. In Berlin sind einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge Privatpatienten mit Vorerkrankungen bei der Vergabe von Impfterminen „schlicht vergessen worden“, sie müssten sich selbst um einen sogenannten Impfcode bemühen und ein Attest vorlegen. Der Code wird benötigt, um einen Impftermin buchen zu können. Der Bundesverband der Privatärzte (PBV) sieht Privatpatienten dadurch massiv benachteiligt.
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Apotheken dürfen Bestellungen von Privatärzten nicht beliefern
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in seiner Allgemeinverfügung vom 31. März die Apotheken angewiesen, „Impfstoffe gegen COVID-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen abzugeben“. Der Grund sind demnach begrenzte Liefermengen.
Aber: Laut PBV hat das BMG Kontakt mit dem Verband aufgenommen, um die Organisation der Impfungen auch für alle Privatärzte zu unterstützen. Das teilt der PBV auf seiner Website mit. Dort heißt es: „Zu den Modalitäten der Impfung, vor allem aber für die Datenübertragung, müssen noch Lösungen gefunden werden. Hier sind alle Beteiligten – derzeit mit einem riesigen Arbeitsaufwand vonseiten des PBV – im Gespräch und wir hoffen sehr, dass wir zeitnah, sobald eine tragbare Lösung zur Datenübertragung vorliegt, in die Impfstrategie wieder eingebunden werden.“ Zwar sei auch eine Klageschrift des PBV vorbereitet, eine Klage jedoch noch nicht eingereicht.
Ein Berliner Arzt macht Ernst
Weniger Geduld hatte offenbar der Mediziner Michael Oppel aus Berlin. Er betreibt eine private Hausarztpraxis, wartet vergeblich auf Impfstoff und klagt nun per Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das BMG. Laut seines Anwalts Frank Lansnicker geht es um einen „eklatanten Verstoß gegen ein Grundrecht ohne sachliche Rechtfertigung“. Das sagte er der „Berliner Zeitung“. Es gehe seinem Mandanten nicht „um die 20 Euro Honorar, die er für eine Impfung in seiner Praxis erhält“. Gemeinsames Ziel müsse vielmehr sein, dass möglichst viele Ärzt:innen möglichst viele Patient:innen impfen.
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