Hunderte, wenn nicht tausende Patienten erhielten vom Apotheker Peter Stadtmann unterdosierte Krebsmittel. Doch welche Zytostatika gepanscht waren, ist nicht nachweisbar – daher sind Entschädigungszahlungen schwer durchzusetzen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sichert nun zu, den Betroffenen über einen Fonds zu helfen.
Die Bottroperin Heike Benedetti kämpft seit langem für Gerechtigkeit für die Betroffenen des Zyto-Skandals: Über 14.000 Krebsmittel hat der frühere Betreiber der „Alten Apotheke“, Peter Stadtmann, unterdosiert – so das vom Bundesgerichtshof bestätigte Urteil des Landgerichts Essen, das ihn zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt hat. Betroffene versuchen zwar in Zivilprozessen Schadensersatz zu erlangen, doch ist dies schwierig – auch da es vermutlich kaum Insolvenzmasse gibt. Der Apotheker schwieg bislang praktisch durchgehend zu den Vorwürfen und hat auch nicht aufgeklärt, wer unterdosierte Krebsmittel erhalten hat. Er zog kürzlich gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht.
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Um auf das Schicksal der Patientinnen und Patienten aufmerksam zu machen, hat Benedetti zahlreiche Demonstrationen in Bottrop organisiert und auch eine Petition beim Landtag in Düsseldorf eingereicht. Ein Antrag von ihr auf Opferentschädigung war von den zuständigen Stellen abgelehnt worden, da sich kein kausaler Zusammenhang zwischen möglichen Unterdosierungen und gesundheitlichen Schädigungen nachweisen ließe. Auch ist es schwierig, eine Art Schmerzensgeld dafür zu erhalten, dass unklar bleibt, ob ein Patient eine wirksame Therapie erhalten hat – oder ob etwa ein naher Angehöriger sonst noch leben würde.
Der Petitionsausschuss hatte im Sommer erklärt, er nehme „großen Anteil am persönlichen Schicksal“ der zahlreichen Betroffenen und ihrer Familien. „Der Petitionsausschuss hält es für angezeigt, dass vom ‚Bottroper Apothekerskandal‘ betroffenen Personen finanziell geholfen wird‘“, erklärte er laut einem Schreiben an Benedetti: So etwa über einen Hilfsfonds, wie er für die Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe eingerichtet worden war. „Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass Menschen, die unverschuldet Opfer von Straftaten geworden sind, ohne Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetzt zu haben, ansonsten durch alle staatlichen Sicherungsnetze fallen.“
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