Es gibt praktisch nur ein Thema in dieser Woche, DAS Thema: der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Es ist die Mogelpackung des Jahres! Außen zuckersüß und tief drinnen toxisch-bitter: Süße kleine Honorarverbesserungen sollen die bittere Streichung von § 78 AMG kaschieren, mit der die Gleichpreisigkeit aufgegeben und damit unser heutiges Apothekensystem auf dem Altar eines unfairen Wettbewerbs geopfert wird. Die ABDA beschließt, weiterhin mit Spahn im Gespräch zu bleiben, um zu retten, was zu retten ist, vor allem den § 78 AMG, um den sich alles dreht. Das Rx-Versandverbot selbst wird nicht mehr gefordert. Ob das gut geht?
29. April 2019
Im Spahnschen Entwurf für ein Apotheken-Stärkungsgesetz stecken verschiedene vergiftete Elemente. Eins davon ist die vorgesehene Streichung der Länderliste. Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns: Mit der Länderliste hatte das Ministerium seinerzeit eine Liste veröffentlicht, die darüber Auskunft gibt, welche EU-Länder ein Arzneimittelwesen besitzen, das mit dem in Deutschland vergleichbar ist, das über ähnliche Sicherheits- und rechtlichen Standards verfügt, wie sie für deutsche Apotheken gelten. Mit dieser Liste konnte den Kunden, die bei ausländischen Versendern bestellten, immerhin suggeriert werden, diese Versandapotheken seien mit den deutschen Qualitätsstandards vergleichbar. Klingt passabel, mein liebes Tagebuch, aber man kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass die Länderliste nur auf dem Papier existiert. Denn von einer Überprüfungen ausländischer Apotheken seitens des Ministeriums oder gar von Verstößen gegen diese Standards oder Sanktionen hörte man nie etwas. Mag sein, dass Spahn das ähnlich sieht. Daher hat er sie lieber aus dem Gesetzentwurf gestrichen, anstatt sie überprüfen zu lassen. Das gemeinsame europäische Versandhandelslogo reiche aus, meint er. Doch dieses Logo ist im Prinzip eine leere Hülle, es bescheinigt nur die Einhaltung der Regeln im Absenderland. Aber das heißt nicht viel, wie ein Blick auf die niederländischen Versender zeigt, die an der Grenze zu Deutschland sitzen und praktisch den Markt von Deutschland im Auge haben. Diese „Versandapotheken“ werden nämlich weder von den niederländischen noch den deutschen Behörden inspiziert, keine fühlt sich dafür verantwortlich. Starkes Stück. Und die ABDA will der Abschaffung der Länderliste zustimmen heißt es noch am Wochenanfang – die Folge wäre: Der Arzneiversand nach Deutschland aus weiteren Ländern würde geöffnet mit allen Konsequenzen.
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