Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weniger Ausgaben verzeichnet als ursprünglich geplant. Auf der Delegiertenversammlung am gestrigen Mittwoch wurde daher beschlossen, den Haushaltsüberschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro noch in diesem Jahr zur Reduzierung der Mitgliedsbeiträge und der Umlage zu verwenden.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg verzeichnet einen Corona-bedingten Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Dies teilte Rechnungsführer Peter Kaiser auf der gestrigen virtuellen Delegiertenversammlung mit. Bei der Vorstellung des aktuellen Etatstands zeigte sich, dass man aufgrund der pandemischen Lage Kosten vor allem im Bereich Fort- und Weiterbildung (durch Umstellung auf Webinare) sowie bei der Gremienarbeit und bei standespolitischen Terminen deutlich eingespart hat. Hierzu zählen vor allem die Ausgaben für Reisen, Räume, Druck und Porto.
Insgesamt handelt es sich um 1,2 Millionen Euro, die man 2021 nicht ausschöpfen werde, so Kaiser. Was also tun? Eine spontan einberufene Arbeitsgruppe, bestehend aus Rechnungsführer Kaiser, Kammergeschäftsführer Karsten Diers sowie Präsident Günther Hanke prüfte in den letzten Monaten, wie man mit dem Corona-bedingten Haushaltsüberschuss verfahren könnte. Schnell stand fest, dass man das nicht benötigte Geld noch in diesem Jahr an die Mitglieder zurückgeben möchte. Reduziert werden sollen demnach die Grundbeiträge, die alle Approbierten der Kammer jährlich zahlen, sowie die Umlage, die sich aus einem prozentualen Anteil des Umsatzes der Apotheken im Kammerbezirk ergibt.
Drei Modelle zur Diskussion
Hierzu wurden im Vorfeld der Delegiertenversammlung drei Modelle diskutiert: Erstens könnten 75 Prozent der Überschüsse auf die Umlage angerechnet werden und 25 Prozent auf den Grundbeitrag. Diesem Modell lag die Überlegung zugrunde, die nicht benötigten Beiträge anteilsmäßig so zurückzugeben, wie sie auch gezahlt wurden, also vor allem den Apothekeninhabern in Form des umlagebezogenen Beitrags, der nach wie vor den Großteil der Kammereinnahmen ausmacht.
Andererseits könnten die Beitragsüberschüsse voll auf den Grundbetrag angerechnet werden. Damit würde jedes Kammermitglied in diesem Jahr nur 75 Euro zahlen – egal ob angestellt oder selbstständig, ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft. Für die Arbeitsgruppe erschien dieses Modell verwaltungstechnisch am einfachsten umzusetzen und war von dem Gedanken getragen, dass in der Corona-Pandemie alle in Apotheken Beschäftigten gleichermaßen gefordert sind und die Leistungen der Kammer, die Corona-bedingt abgesagt werden mussten, in gleichem Maße allen Mitgliedern nicht zur Verfügung standen, weshalb eine gleichmäßige Entlastung aller Mitglieder erfolgen sollte.
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