Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Terminservice- undVersorgungsgesetz passieren lassen. Damit steht seinem baldigen Inkrafttretennichts mehr im Weg. Allerdings üben die Länder in einer begleitendenEntschließung deutliche Kritik am Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowieeinzelnen Regelungen – insbesondere an denen zur Impfstoffversorgung.
Der Bundestag hatte das Terminservice- undVersorgungsgesetz (TSVG) am 14. März 2019 verabschiedetund zugleich umfangreiche Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurfbeschlossen. Nun stand der abschließende Durchgang im Bundesrat an. Die Länderbilligten das Gesetz zwar, beschlossen aber eine begleitende Entschließung. Indieser bedauert der Bundesrat, dass eine eingehendere Erörterung derReformoptionen mit den Ländern im Vorfeld nicht möglich gewesen sei. Zudemwarnt er vor zusätzlichem bürokratischen Aufwand, den einige der neuenRegelungen mit sich bringen würden. Sie stünden dem Ziel einer schnellerenVersorgung entgegen. Skeptisch sehen die Länder auch die Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundeszu verlagern. Gerade die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung,mahnen sie.
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Vor allem aber sieht der Bundesrat die neuen Regelungen zur Versorgungärztlicher Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen „sehr kritisch“. LautGesetzesbegründung soll mit dem neuenVerfahren eine frühzeitige Planung und frühzeitige Bereitstellung derImpfstoffe ermöglicht werden. Doch die Länder halten es aus verschiedenenGründen als dafür ungeeignet und befürchten für die Zukunft erneut erheblicheSchwierigkeiten bei der Versorgung. Sie fordern die Regierung daher auf, die getroffenenRegelungen auf ihre Zweckmäßigkeit und Praxistauglichkeit schon für diekommende Saison zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Konkret kritisiert der Bundestag den neuen Planungsprozess,der den Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen feststellen soll. Daran sindPEI, BfArM, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Hersteller beteiligt –doch dabei würden die Bedarfe für die Impfungen von Privatpatienten, durchGesundheitsämter und Betriebsärzte nicht berücksichtigt. Und ob die einzukalkulierende Reserve von 10 Prozentdiese Lücke sicher abdecken könne, sei ungewiss, meinen die Länder.
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