Kabinett beschließt Soforthilfe für Ärzte und Kliniken

Kliniken und Arztpraxen in Deutschland sollen mit Milliardenhilfen vor Finanznöten wegen der besonderen Belastungen in der Corona-Krise bewahrt werden. Das Bundeskabinett brachte am Montag ein Gesetzespaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, das Mehrkosten und Einnahmeausfälle auffangen soll. Für den Ausbau der Intensivbetten für schwer kranke Corona-Patienten soll es Bonuszahlungen geben. Außerdem wurden zahlreiche neue Befähigungen im Epidemiefall für die Bundesregierung beschlossen.

Spahn sprach von einem „Rettungsschirm“ für die Kliniken, der je nach Lage bis zu 10 Milliarden Euro umfassen könnte – bei regulären Ausgaben für die Krankenhäuser von jährlich 80 Milliarden Euro. So soll es für jedes nun frei gehaltene Bett pauschal 560 Euro pro Tag geben. Für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung sollen Kliniken 50.000 Euro Bonus bekommen. Um Mehrkosten etwa bei Schutzausrüstung aufzufangen, soll es – für die Zeit von April bis Ende Juni 2020 – außerdem einen Zuschlag von 50 Euro je Patient geben. Dieser soll auch erhöht oder verlängert werden können.

Hintergrund ist, dass die Krankenhäuser planbare Operationen und Neuaufnahmen – wenn medizinisch vertretbar – vorerst aussetzen sollen. Dies soll Kapazitäten freimachen, um für viele Corona-Patienten mit schwereren Krankheitsverläufen vorbereitet zu sein. Außerdem soll die Zahl von bisher 28.000 Intensivbetten verdoppelt werden. Der Bund kalkuliert allein als Ausgleich für die Verschiebung planbarer Eingriffe mit Mehrausgaben von rund 2,8 Milliarden Euro. Die Pläne waren nach massiver Kritik an ersten Entwürfen nachgebessert worden.

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Zum Paket gehört auch Unterstützung für Praxen. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, zu denen jetzt kaum Patienten kommen, sollen bei größeren Umsatzausfällen Ausgleichszahlungen bekommen. Geld gibt es auch für die Einrichtung zentraler „Fieberambulanzen“, damit Patienten mit Verdacht auf das Coronavirus nicht direkt in Praxen gehen. Generell soll es nicht auf das Bafög angerechnet werden, wenn zum Beispiel Medizinstudierende nun in Krankenhäusern mitarbeiten. Beide Gesetze sollen noch in dieser Woche abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Mit Blick auf Materialnachschub stellte Spahn weitere kleinere und größere Lieferungen an Schutzausrüstung wie Masken in Aussicht. Diese sollten gleich weiterverteilt und nicht erst gesammelt werden. Bei Tests gebe es eine Kapazität von bis zu 200.000 in der Woche. Hier gebe es Engpässe nicht bei den Tests als solchen, sondern eher bei der Ausstattung der Labore mit Zubehör und Reaktionsstoffen.

Neues, striktes Infektionsschutzgesetz

Auch als Konsequenz aus der aktuellen Krise brachte das Kabinett zudem Neuregelungen für schnellere Entscheidungen in „epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ auf den Weg – also dann, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft oder eine bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit droht. Diese Änderungen am Infektionsschutzgesetz betreffen auch den Apotheken- und Arzneimittelbereich: Denn die Bundesregierung erhält zahlreiche Möglichkeiten, in Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates – nur im Epidemiefall – in die Regelungen der Arzneimittelversorgung einzugreifen.

Hier haben wir bereits ausführlich über diese Maßnahmen berichtet.

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