In Frankreich wurde vor wenigen Tagen der Startschuss für die Erstattung der Teleberatung in öffentlichen Apotheken gegeben. Nach Umfragen soll rund ein Viertel der Apotheken bereits dafür in den Startblöcken stehen.
Am 6. September 2019 ist im französischen Amtsblatt das Dekret über die Annahme des Nachtrags Nr. 15 zu dem Rahmenvertrag der französischen Apothekerverbände Fédération des syndicats pharmaceutiques de France (FSPF) und Union des Syndicats de Pharmaciens d’Officine (USPO) mit der nationalen Union der Krankenversicherungen (Uncam) über die Einführung von Telekonsultationen in Apotheken erschienen. Der Nachtrag regelt die Details zur Umsetzung. Unter „Teleberatung“ (téléconsultation) wird dabei die Fernberatung eines Arztes verstanden, der gegebenenfalls andere Angehörige der Gesundheitsberufe, das heißt auch einen Apotheker bei der Beratung hinzuziehen kann. Die Teleberatung muss vorher zwischen Arzt und Patient vereinbart werden. Wenn der Patient keinen bestimmten behandelnden Arzt hat oder ein Arzt nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, soll die Teleberatung innerhalb der Strukturen der integrierten Versorgung, organisiert werden.
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Was braucht der „Begleitapotheker“ in der Offizin
Wird ein Apotheker eingebunden, so spielt er die Rolle eines „Begleitapothekers“ (pharmacien accompagnant). Er soll den Arzt bei der medizinischen Betreuung des Patienten unterstützen und den Patienten bei der Umsetzung der Versorgung begleiten. Hierfür muss er eine bestimmte Ausstattung in der Offizin vorhalten. Die Beratung muss auf jeden Fall über einen Bildschirm erfolgen, und zwar in einem abgeschlossenen Raum, der die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet. Neben dem Equipment für die Videoübertragung müssen auch bestimmte Diagnosegeräte vorhanden sein, wobei ein verbundenes Stethoskop, ein verbundenes Otoskop, ein Oximeter und ein Blutdruckmessgerät obligatorisch sind.
400 Euro für mehr als 30 Beratungen
Für all das bekommen die Apotheken von den Kassen Geld, und zwar im ersten Jahr eine Anschubfinanzierung für die Videoausstattung in Höhe von 1.225 Euro. In den Folgejahren jährlich 350 Euro. Hinzu kommen Jahresvergütungen für die einzelnen Beratungen, und zwar in Höhe von 200 Euro bei 20, 300 bei 21 bis 30 und 400 Euro bei mehr als 30 Beratungen. Es wird in Aussicht gestellt, die Honorare für Apotheken, die mehr als 50 Telekonsultationen durchführen, neu zu bewerten, sofern eine erhebliche Zahl von Apotheken davon betroffen ist. Die Auszahlung der Vergütungen ist an die entsprechenden Mitteilungen der Ärzte bei der Krankenkassen gebunden. Sie soll nachträglich für das gesamte Jahr erfolgen.
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