Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virusgenoms mithilfe der RT-PCR anhand eines Nasen-Rachenabstrichs ist der Referenztest für die Diagnose und das Screening. Viele Menschen empfinden die Probenahme jedoch als sehr unangenehm. In Problemfällen sollen deshalb auch Speichelproben genommen werden können, meint die französische Haute Autorité de Santé (HAS). Solche Tests würden dann ebenfalls von der Krankenversicherung bezahlt.
Ein Pferdefuß bei den virologischen Testungen auf das neuartige Coronavirus ist die Art der Probenahme über einen Nasen-Rachenabstrich. Zum einen muss der Abstrich korrekt durchgeführt werden, was meist nur durch eine zweite Person möglich ist. Zum anderen wird er vielfach als sehr unangenehm empfunden und provoziert vor allem bei Kindern oft nachhaltige Abwehrreaktionen. Deutlich einfacher wäre es natürlich, wenn für den Test auch eine Speichelprobe herhalten könnte. Diese könnte durch einfaches Sputum oder durch Pipettieren des Speichels entnommen werden.
Sind die Ergebnisse ebenso zuverlässig wie bei einem Nasen-Rachenabstrich?
Ob die Ergebnisse ebenso zuverlässig sind, wie bei einem Nasen-Rachenabstrich – mit dieser Frage hat sich die französische Hohe Gesundheitsbehörde (HAS), das Pendant zum deutschen IQWiG, befasst. Konkret hat die HAS geprüft, ob, unter welchen Bedingungen und für welche Populationen Tests basierend auf Speichelproben in die Diagnose und das Screening auf COVID-19 integriert werden könnten. Ihre jetzt veröffentlichte Stellungnahme dazu beruht auf der Auswertung der wissenschaftlichen Datenlage, insbesondere der vorläufigen Ergebnisse der COVISAL-Studie, die im August startete. Die HAS kommt zu dem Schluss, dass die Empfindlichkeit der Tests anhand von Speichelproben geringer ist als bei Nasopharynx-Tests. Dies kann jedoch aus Sicht der Behörde für bestimmte Situationen akzeptabel sein, in denen die niedrigere Empfindlichkeit durch eine erhöhte Anzahl von Testungen oder durch eine bessere Akzeptanz des Tests kompensiert werden kann.
Für wen kommen Speichelproben infrage?
Der Einsatz und die Erstattung werden aber nicht uneingeschränkt befürwortet. So sollen Speicheltests ausschließlich bei symptomatischen Personen angewendet werden, deren Symptome weniger als sieben Tage lang auftraten und die nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, und auch nur dann, wenn ein Nasen-Rachenabstrich schwierig oder sogar unmöglich ist. Als Beispiele nennt die HAS Personengruppen, bei denen die Akzeptanz des Nasopharynx-Tests derzeit am geringsten ist (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit psychiatrischen Störungen) oder bei denen der Nasen-Rachenabstrich kontraindiziert ist.
Für asymptomatische Personen nicht geeignet
Bei asymptomatischen Personen schnitt die Empfindlichkeit der Tests anhand von Speichelproben sehr schlecht ab. Nach den verfügbaren Ergebnissen der COVISAL-Studie zeigten sie eine Infektion in drei von vier Fällen nicht an. Die HAS rät deshalb von der Verwendung in einer Screening-Situation für asymptomatische Personen ab. Hier soll der Nachweis des SARS-CoV-2-Virusgenoms in einem Nasen-Rachenabstrich der Referenztest bleiben. Darüber hinaus empfiehlt die HAS wegen des Fehlens robuster Daten für die Analyse von Speichelproben derzeit keine anderen Techniken als die RT-PCR. Die hierfür verwendeten RT-PCR-Kits sind identisch mit denen für Nasen-Rachenabstriche.
Unterdessen prüft die französische Hohe Gesundheitsbehörde darüber hinaus, ob und inwieweit Antigentests in der angespannten epidemiologischen Situation in Frankreich ebenfalls Erleichterungen im Testgeschehen bringen könnten.
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