WHO-Rezepte für Desinfektionsmittel erwiesen sich als wirksam
Aufgrund der allgemeinen Knappheit an Desinfektionslösungen, die wirksam gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 sind, lockerte die Bundesregierung die Regelungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Alkoholhersteller dürfen nun Alkohol bereitstellen, aus denen Apotheken dann die Mittel selbst herstellen. Zwei von der WHO empfohlene Mischungen erwiesen sich in einer aktuellen Studie als wirkungsvoll gegen SARS-CoV-2.
Forschende der Ruhr-Universität Bochum (RUB) bestätigten in einer Forschungsarbeit die Wirksamkeit der Desinfektionsmittel, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Abtötung von SARS-CoV-2-Viren vorgeschlagen werden. Eine dieser Rezepturen dürfen Apotheken selbst herstellen. Die Ergebnisse wurden kürzlich in dem Fachjournal „Emerging Infectious Diseases“ der amerikanischen Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) präsentiert.
Alkoholbasierte Desinfektionslösungen töten SARS-CoV-2 ab
Die WHO empfiehlt zwei Rezepturen zur Herstellung von Desinfektionslösungen, die wirksam gegen SARS-CoV-2 seien sollen. Eine aktuelle Studie der RUB bestätigt dies. Die alkoholbasierten Mittel seien bei korrekter Anwendung wirksam gegen das neuartige Coronavirus.
Ein internationales Forschungsteam um Professorin Dr. Stephanie Pfänder von der Abteilung für Molekulare und Medizinische Virologie der RUB zeigte, dass SARS-CoV-2-Viren hinreichend inaktiviert werden, wenn sie 30 Sekunden lang den von der WHO empfohlenen Desinfektionslösungen ausgesetzt sind. Die Wirkung beruhe in erster Linie auf die Hauptbestandteile Ethanol oder Isopropanol – beides sind Alkohole.
Apotheken dürfen nur eine Rezeptur umsetzen
Laut dem vorübergehenden Arzneimittelgesetz dürfen Apotheken derzeit bis voraussichtlich August 2020 Desinfektionsmittel auf Isopropanol-Basis selbst herstellen. Somit dürfen die Apotheken nur eine der zwei empfohlenen WHO-Rezepturen umsetzen.
Die empfohlenen Rezepturen der WHO
Die Isopropanol-Lösung sollte laut WHO-Empfehlung zu 75 Volumenprozent aus Isopropanol, zu 1,45 Volumenprozent aus Glycerin und zu 0,125 Volumenprozent aus Wasserstoffperoxid bestehen. Die zweite empfohlene Rezeptur (die Apotheken nicht herstellen dürfen) sollte 80 Volumenprozent Ethanol, 1,45 Volumenprozent Glycerin und 0,125 Volumenprozent Wasserstoffperoxid beinhalten. (vb)
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