Bis zum 11. Dezember 2018 konnten sich Firmenbeim BfArM bewerben, Cannabis in Deutschland anzubauen. Inzwischen hat dieBundesoberbehörde die Unterlagen gesichtet: 79 Unternehmen warten auf ihrenZuschlag, der frühestens im April erfolgen kann. Die erste deutsche Ernte wirdim 4. Quartal 2020 erwartet.
Beim deutschen Cannabisanbau bleibt`s spannend. Bis zum 11. Dezember konnten sich Firmen beim BfArM um eineAnbaulizenz bewerben. Nun hat die Bundesoberbehörde die Bewerber gezählt. 79 Bieter beziehungsweise Bietergemeinschaftenhaben ihren Hut in den Ring geworfen, teilte das BfArM am heutigen Montag ineiner Pressemitteilung mit. Das sind ein Drittel weniger als beim ersten Verfahren,an dem sich 118 Firmen beteiligt hatten, welches jedoch im März des vergangenenJahres gestoppt wurde.
BfArM: Bewerberfragen führten zu Verzögerungen
Die Bewerbungsfrist für das aktuelle Verfahrenhatte sich Ende des vergangenen Jahres wiederholt verschoben. Dafür seien laut BfArMdie intensiven Nachfragen der Bieter verantwortlich. „ImAusschreibungsverfahren wurden über 200 Bieterfragen gestellt. Diese führten,wie auch in anderen Vergabeverfahren üblich, zu Klarstellungen und damit zueiner Anpassung der Angebotsfrist um insgesamt 7 Wochen“, heißt es in derPressemitteilung.
Nach wie vor geht dieBehörde davon aus, dass im kommenden Jahr in Deutschland erstmals Cannabisgeerntet werden kann. Inzwischen hat sich der Zeitraum für die erste Ernte etwaskonkretisiert, und zwar auf das 4. Quartal 2020.
Zuschlag „nichtvor“ April
Mit einemZuschlag können die Bewerber allerdings nicht vor April rechnen. Das BfArMnennt als Begründung eine laufende Auseinandersetzung mit einem Bieter: „Ein Nachprüfungsantrag eines Bieters wurde von der Vergabekammer desBundes zurückgewiesen. Da der Bieter gegen diese Entscheidung der Vergabekammerklagt, ist für den 10.04.2019 ein Verfahren beim OLG Düsseldorf terminiert. DieZuschlagserteilung im Vergabeverfahren kann insofern nicht vorher erfolgen.“
In denAngebotsblättern, die zuletzt vor Bewerbungsschluss auf der Vergabeseite zufinden waren, war der 25. April als Termin für die Zuschlagserteilung vermerkt. Doch sollte das OLG Düsseldorf zugunsten des Bieters entscheiden und garein Nachprüfungsverfahren anstehen, wäre dieser Termin vermutlich schwereinzuhalten.
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