Während hierzulande gerade im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage durchgepeitscht wird, impfen Apotheker:innen in der Schweiz schon eine ganze Weile gegen COVID-19. Wir haben bei PharmaSuisse, dem Schweizer Apothekerverband, nachgefragt, wie die Impfungen vergütet werden und ob es schon Notfälle gab. Denn dass Apotheker:innen im Notfall möglicherweise nicht angemessen eingreifen könnten, ist eines der Hauptargumente gegen das Impfen in der Offizin.
Impfungen durch Apotheker:innen sind im Nachbarland Schweiz etabliert. In allen Kantonen außer dem Tessin, wo vorher ein Rezept vom Arzt benötigt wird, können Immunisierungen unkompliziert in der Apotheke durchgeführt werden. Welche das sind, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Grippe und FSME sind überall möglich, mancherorts auch weitere Impfungen.
Auch gegen COVID-19 wird in Schweizer Apotheken neben Arztpraxen und Impfzentren geimpft – in allen Kantonen außer Genf. Wie viele Apotheker:innen geschult sind, dazu hat der Schweizer Apothekerverband PharmaSuisse keine genauen Zahlen. In manchen Kantonen dürfen darüber hinaus auch Pharmaassistent:innen (vergleichbar mit der deutschen PTA) unter Aufsicht von Impfapotheker:innen impfen. Ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfungen verabreicht werden dürfen, sei ebenfalls kantonal geregelt, erklärt die PharmaSuisse-Sprecherin. Es gebe wohl Kantone, in denen Apotheken nur die Grundimmunisierung gegen COVID-19 vollziehen dürfen.
Wie viel Geld gib es?
Das Honorar für die Impfungen bestehe aus zwei Teilen, wie PharmaSuisse erläutert: „Es gibt einen fixen Anteil vom Bund (24,50 CHF entspricht etwa 23,45 Euro) plus einen (variablen) Anteil vom jeweiligen Kanton, der sich zwischen 0 und 26 CHF bewegt (1 CHF entspricht 96 Cent). Mit anderen Worten: Die höchste gesamte Vergütung liegt bei 50 CHF aktuell.“
Was die Sicherheit angeht, scheint es in Schweizer Apotheken kein Problem zu geben. Fälle von Komplikationen oder Notfälle, bei denen jemand zu Schaden kam, sind dem Schweizer Apothekerverband zumindest nicht bekannt.
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Schaut man sich bei den europäischen Nachbarn um, sind die Schweizer Kolleg:innen nicht die einzigen, die nicht nur mit der Impfstofflogistik, sondern mit dem Impfen in die Impfkampagne eingebunden sind. In Frankreich beispielsweise können sich die Menschen seit März 2021 in Apotheken impfen lassen. Auch Hebammen und Krankenschwestern dürfen dort die COVID-19-Impfung verabreichen. In Italien dürfen Apotheker:innen allen Interessierten ab einem Alter von zwölf Jahren Impfungen gegen COVID-19 verabreichen. Im Vereinigten Königreich sind Apotheken ebenfalls eine Anlaufstelle, um sich gegen Corona impfen zu lassen.
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