Die Notdienstpauschale für das zweite Quartal 2021 beläuft sich auf 372,40 Euro. Das teilt der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (NNF) mit. Sie fällt damit etwas geringer aus als im ersten Quartal dieses Jahres.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den pauschalen Zuschuss für die von den Apotheken im zweiten Quartal 2021 erbrachten Vollnotdienste festgesetzt.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind. Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
18.538 Apotheken leisteten 98.041 Vollnotdienste
Im zweiten Quartal standen etwas mehr als 37 Millionen Euro bereit – wovon noch Verwaltungsausgaben abzuziehen waren. Damit blieben rund 36,5 Millionen Euro zur Ausschüttung für 18.538 Apotheken, die insgesamt 98.041 Vollnotdienste (Vorquartal: 96.936) geleistet hatten. Daraus ergibt sich pro geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 372,40 Euro. Im Vorquartal lag sie noch bei 377,92 Euro – hier war allerdings auch etwas mehr Geld auf der Einnahmenseite vorhanden. Der Grund: Im ersten Quartal 2021 waren durch die im dritten Quartal 2020 erfolgte Stundung der offenen Forderungen der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken viele offene Forderungen beglichen worden.
Der NNF bietet noch mehr Zahlen: So wurden im zweiten Quartal 176.573.827 Rx-Packungen umgesetzt – das sind 0,9 Prozent mehr im Vergleich zum Vorquartal und um 6,02 Prozent mehr als im Vergleichsquartal 2020. Die Anzahl der abgegebenen verschreibungspflichtigen Packungen ist entscheidend für die Einnahmen des NNF. Pro Rx-Packung sind 21 Cent an ihn abzuführen
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