Am 17. Oktober 2018 fiel das milliardenschwere Humira®-Patent.Seitdem steht der Originalhersteller Abbvie einer wachsenden Biosimilar-Konkurrenzgegenüber. Vor einigen Tagen schrieb das Wiesbadener Unternehmen in derÜberschrift eines Ärzterundschreibens, dass der Austausch von Humira® durchAdalimumab-Biosimilars nicht erlaubt sei. Der Branchenverband Pro Biosimilarswirft Abbvie Irreführung vor und fordert eine Richtigstellung. Wer hat Recht?
Das Thema Biosimilar-Austausch ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrenszum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wiederaktuell geworden. So schlug die Bundesregierung im GSAV-Referentenentwurf vor, denAustausch in der Apotheke zu ermöglichen. Im Regierungsentwurf baute dasMinisterium eine dreijährige Vorlaufzeit ein. Seitdem sind kontroverseStellungnahmen in den Fachmedien zu lesen.
War Abbvies Rundschreiben missverständlich?
Zwar geht es um den Apothekenaustausch und nicht um dieärztliche Verschreibung. Aber im hektischen Praxisalltag stets den gesundheitspolitischenÜberblick zu bewahren, gelingt vielleicht nicht allen Medizinern. So könnte derjüngste Ärztenewsletter des Humira®-Originalherstellers Abbvie beim flüchtigenLesen zu Missverständnissen geführt haben.
Das Abbvie-Rundschreiben trägt die Überschrift „Humira®: KeinAustausch durch Adalimumab erlaubt“ sowie die prominente Zwischenüberschrift „Humira®eindeutig verordnen“ und erklärt den Unterschied zwischen Generika undBiosimilars. Mit dem Satz „Demnach darf Humira® nicht gegenAdalimumab-Biosimilars ausgetauscht werden“ meint Abbvie vermutlich denApothekenaustausch. Doch im Textzusammenhang könnten Ärzte diesen Hinweis beimflüchtigen Lesen auch auf ihre Verschreibungspraxis beziehen.
Pro Biosimilars wirft Humira-Hersteller Irreführung vor
Das findet zumindest die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars.In einem Schreiben an die Abbvie-Geschäftsführung, das DAZ.online vorliegt, wirftder Branchenverband dem Pharmakonzern Irreführung vor und fordert eine Richtigstellung.„Wettbewerb sollte – da stimmen wir sicher überein – mit fairen und redlichenMitteln ausgetragen werden, ethische Standards sind unbedingt einzuhalten. Einegezielte Verunsicherung der Ärzteschaft bis hin zu bewusster Irreführung stehtallerdings nicht im Einklang mit diesen Grundsätzen und Standards. Und genaudas müssen wir Ihnen bzw. Abbvie Deutschland vorwerfen“, erklären Stephan Ederund Bork Bretthauer vom Vorstand des Branchenverbands.
Bei einem Treffen mit Vertretern der Krankenkassen undKassenärztlichen Vereinigungen hätten die Biosimilar-Lobbyisten Rückendeckung fürihre Auffassung erhalten. „So geht’s nicht. Das muss richtiggestellt werden“, hättendie Gesprächspartner erklärt und dieser Forderung schließe sich der Lobbyverbandan.
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