Abgeordnete der CSU und der Freien Wähler fordern in einem Antrag an den Bayerischen Landtag, dass die Staatsregierung sich für die Festschreibung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung beim Versandhandel mit Arzneimitteln einsetzt. Zudem wünschen sie, dass mögliche Unterstützungsmaßnahmen für von der AvP-Insolvenz betroffene bayerische Apotheken geprüft werden.
Etliche bayerische Landtagsabgeordnete der CSU und der Freien Wähler, darunter der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege, Bernhard Seidenath (CSU), wollen es nicht hinnehmen, dass die EU-Versender weitgehend unkontrolliert deutsche Kunden mit Arzneimitteln beliefern dürfen. In einem Antrag fordern sie daher, der Landtag möge die Staatsregierung auffordern, „sich dafür einzusetzen, dass Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Versandhandel mit Arzneimitteln gesetzgeberisch festgeschrieben werden“.
„Rx-Versandverbot bleibt der bessere Weg“
Es sei zu begrüßen, heißt es in dem Antrag, „dass mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) auf Bundesebene das Ziel verfolgt wird, die flächendeckende Arzneimittel-Versorgung der Bevölkerung gezielt zu fördern und die Vor-Ort-Apotheke in ihrer wichtigen Funktion für die qualifizierte Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken“.
Gleichwohl bestehe die Gefahr, dass die Arzneimittelsicherheit im grenzüberschreitenden Versandhandel mit Arzneimitteln nur eine untergeordnete Rolle spiele. „Ein generelles Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Versandverbot) bleibt daher der bessere Weg“, betonen die Abgeordneten.
In der Begründung ihres Antrags beziehen sich die Abgeordneten auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestags zum „Arzneimittelversandhandel aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit deutschen Endverbrauchern“ vom 3. September 2020. Dies komme zu dem Schluss, dass die in den Niederlanden bestehenden „[…] gesetzlichen Vorschriften zum Arzneimittelversand den deutschen Regelungen nicht entsprechen, da das niederländische Recht keine dem deutschen Recht vergleichbaren Sicherheitsstandards und -konzepte vorsieht“ und dass zudem eine Überwachung der in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen „weder von deutscher noch von Seite eines EU-Mitgliedstaates“ stattfinde. Hier bestehe, so die Juristen des Deutschen Bundestags, eine „systemimmanente Überwachungslücke“.
Zudem verweisen die Abgeordneten in ihrem Antrag auf den Punkt „E-Health und Gesundheitswirtschaft” im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Wir wollen die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten.“
Konkret fordern die Abgeordneten: „Ein Gedanke für die gesetzgeberische Festschreibung ist, dass Arzneimittel künftig so verpackt und versendet werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt. Im Falle von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln muss dies auch durch Temperaturkontrollen nachgewiesen werden. Das muss auch für Versender aus dem EU-Ausland gelten.“
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