ABDA: Apotheken sollen bald Desinfektionsmittel herstellen dürfen

Händedesinfektionsmittel sind angesichts der Coronapanik knapp, vielerorts springen Apotheken in die Bresche und stellen selbst entsprechende Lösungen her. Allerdings vertreten viele Kammern die Auffassung, das sei aufgrund der Biozid-Verordnung nicht erlaubt. Nun hat sich auch die ABDA geäußert. In einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisationen erklärt sie, dass das Bundesgesundheitsministerium plane, den Ländern zu empfehlen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dann wäre eventuell auch die Herstellung mit nicht arzneibuchkonformen Rohstoffen möglich.

Ja, nein, vielleicht – ob Apotheken angesichts der derzeitigen Knappheit Händedesinfektionsmittel herstellen dürfen, darüber wird gerade heftig diskutiert. Kammern, Aufsichtsbehörden und Juristen vertreten jeweils unterschiedliche Auffassungen. Die Kernfrage dabei ist: Ist ein Händedesinfektionsmittel ein Biozid oder ein Arzneimittel? Denn ersteres dürfte nur mit entsprechender Zulassung hergestellt werden, die Apotheken in der Regel nicht haben. Teilweise gibt es aber wohl bereits Ausnahmegenehmigungen. Ein Arzneimittel hingegen können Apotheken unter bestimmten Umständen durchaus herstellen. Entscheidend für die Einstufung ist dabei die Zweckbestimmung, doch auch die Rechtsprechung kommt hier durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen.

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Nun hat sich die ABDA in einem Schreiben an die Kammern und Verbände zu der Thematik geäußert. Sie ist der Auffassung, dass Desinfektionsmittel für die Hände der europäischen Biozid-Verordnung unterliegen und demnach die Herstellung auf Einzelanforderung oder auf Vorrat in der Apotheke grundsätzlich nicht zulässig ist. Allerdings beabsichtige das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), den Ländern zu empfehlen, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände ausnahmsweise zu gestatten, auch wenn diese nicht die Anforderungen der Biozid-Verordnung erfüllten, da dies aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit erforderlich sei, schreibt die ABDA weiter. Grundlage sei Artikel 55 Biozid-Verordnung. 

Das BMG bestätigte gegenüber DAZ.online diese Ankündigung. Ein Sprecher erklärte: „Das Bundesministerium für Gesundheit steht aktuell bezüglich einer Ausnahmeregelung für Apotheker zur Herstellung von Bioziden in einem engen Austausch mit den weiteren zuständigen Behörden. Die rechtlichen Details dazu werden dabei erörtert.“

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