Produkteauf Hanfbasis, die als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikafrei verkauft werden, sind schwer im Kommen. Einen regelrechten Hype erleben Zubereitungenmit dem nicht rauscherzeugenden Cannabinoid Cannabidiol. Der Markt ist unübersichtlich,die rechtliche Einordnung oft intransparent und zweifelhaft.
Esfängt schon mit dem Ausgangsmaterial an, denn Hanf ist nicht gleich Hanf. Bei derlegalen Herstellung von Hanfprodukten muss unterschieden werden zwischenHanfsorten, die zur Gewinnung von Produkten für medizinische Zwecke angebaut werdenund den THC-freien Sorten, die für andere Zwecke gedacht sind (Nutzhanf, Industriehanf.). Sofinden die Blätter, Blüten und Samen in diversen Branchen wie der Lebensmittel-und Kosmetikindustrie Verwendung. Und dann kann Cannabis sativa L. auch nochein illegales Rauschmittel sein. Der erste Dreh-und Angelpunkt für dierechtliche Einordnung ist das Betäubungsmittelgesetz mit seinen „vertrakten“Ausnahmeregelungen.
DerMarkt boomt
HanfhaltigeLebensmittel liegen im Trend und finden sich allenthalben in Super- und Getränkemärkten,Bio-Läden und Internet-Shops. Das Spektrum reicht von Hanfölen, Hanfproteinpulver,Hanfblättertee, Hanfbier und Hanflimonade, Süßwaren, Teig- und Backwaren bishin zu Nahrungsergänzungsmitteln. Besonders en vogue sind Produkte mitrauschfreien Cannabinoid Cannabidiol (CBD). Sie werden meist als CBD-Öle oderauch als Reinsubstanz in den Verkehr gebracht.
Inder Freiwahl?
ImApril dieses Jahres hatte die Schweizer Medropharm Gruppe für Furore gesorgt, alssie ankündigte, hierzulande Cannabis-haltige Produkte ohne Arzneimittel-Status überseine deutsche Tochter in den Apotheken vermarkten zu wollen.
AlsKosmetika und Nahrungsergänzungsmittel dürften Medropharms Cannabis-Präparatein der Freiwahl platziert werden. Medropharm vertreibt diese auch über eineneigenen Online Store undbefindet sich damit in „guter“ Gesellschaft, denn vor allem der Online-Handelmit solchen Produkten boomt.
Aufder sicheren Seite?
Aberist das auch alles rechtens? Die Hersteller pochen darauf, auf der sicherenSeite zu sein, aber diese Annahme bröckelt. Schließlich bewegen sie sich in einemaußerordentlich komplexen rechtlichen Minenfeld, in denen die Grenzen zurIllegalität schnell überschritten sein können. Für die Verkehrsfähigkeit kommtes nicht nur darauf an, woraus Hanf-Produkte hergestellt werden, sondern auchdarauf, wie es mit dem Gehalt an rauscherzeugendem Tetrahydrocannabinol steht. Hinzukommen Fragen zur eigentlichen Funktion und zur Auslobung der Produkte oderauch, wie bei Cannabidiol, die etwaige Einstufung als Novel Food oder die Frage der Verschreibungspflicht.
Inder DAZ-Ausgabe von dieser Woche können Sie nachlesen, in welchemregulatorischen Umfeld Hanf-und Cannabidiol-haltige Arzneimittel sich derzeitbewegen und was in Zukunft zu erwarten sein könnte.
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