Die vier preisgünstigsten Arzneimittel

Eine Änderung im neuen Rahmenvertrag ist, dass im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann,die vier preisgünstigsten Präparate zu Verfügungstehen und nicht, wie bisher, die drei preisgünstigsten. Allerdings ist das namentlich verordnete Arzneimittel nicht mehrautomatisch dabei.

Ist man im Generikamarkt (siehe Kasten) unterwegs, und es gibt keinen Rabattvertragoder der Rabattartikel kann nicht abgegeben werden, hat man seit Neuestem dievier preisgünstigsten Arzneimittel zur Verfügung. Das hat sich im Gegensatz zurbisherigen Regelung geändert. Da waren es nur die drei Preisgünstigsten.

Was warnochmal der Generikamarkt?

  • Ein Arzneimittel, das unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnetwurde,
  • ein Arzneimittel, das namentlich, aber ohne Aut-idem-Kreuz verordnet wurde und zu dem es andere Alternativen als Importe gibt. 

Rabatte müssen berücksichtigt werden

Ebenfalls neu ist, dass zur Ermittlung, welches die günstigstensind, die gesetzlichen Rabatte berücksichtigt werden und nicht mehr derApothekenverkaufspreis maßgeblich ist – bei den Importen wurde das auch bisher schon sogehandhabt. Gibt es mehrere Arzneimittelin der niedrigsten Preisstufe (oder den weiteren Preisstufen), wirkt sich dasauf den Auswahlbereich aus. Im Folgenden soll das Ganze an Beispielen (Quelle: Kommentar zum Rahmenvertrag) veranschaulicht werden: 

Der Auswahlbereich

Vier oder mehr Arzneimittel in der niedrigstenPreisstufe –> nur diese bilden den Auswahlbereich

  • 5 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 3 Arzneimittel à 21,00 Euro
  • 3 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 2 Arzneimittel à 23,00 Euro

Nur die fünf Präparate für 20 Euro stehen zurAuswahl.

Weniger als vier Arzneimittel in der niedrigstenPreisstufe –> der Auswahlbereich vergrößert sich um alle Arzneimittel der zweiten Preisstufe,auch wenn dann insgesamt mehr als vier zur Auswahl stehen.

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 4 Arzneimittel à 21,00 Euro
  • 3 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 2 Arzneimittel à 23,00 Euro

Abgegeben werden können das Arzneimittel für20 Euro und alle für 21 Euro.

Weniger als vier Arzneimittel in den erstenbeiden Preisstufen –> der Auswahlbereich vergrößert sich um alle Arzneimittel der dritten Preisstufe,auch wenn dann insgesamt mehr als vier zur Auswahl stehen. Wenn in den erstendrei Stufen weniger als vier zur Verfügung stehen, kommen alle Arzneimittel dervierten Stufe dazu.

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 1 Arzneimittel à 21,00 Euro
  • 1 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 6 Arzneimittel à 23,00 Euro

Möglich ist: das Arzneimittel à 20,00 Euro,das Arzneimittel à 21,00 Euro, das Arzneimittel à 22,00 Euro und die 6 Arzneimittel à 23,00 Euro.

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