In insgesamt elf mündlich verhandelten Verfahren geht es um die Frage, ob so genannte Honorarärzte der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Kasseler Richter verhandeln dabei die Klagen von Freiberuflern und Krankenhäusern aus mehreren Bundesländern, die sich gegen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung wehren (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R und weitere).
Honorarärzte oft wie abhängig Beschäftigte behandelt
Bei Überprüfungen war die Deutsche Rentenversicherung zu dem Schluss gekommen, dass die Honorarärzte oftmals nicht wie Freiberufler beschäftigt werden, sondern wie abhängig Beschäftigte.
Damit hätten die Arbeitgeber auch Sozialabgaben wie Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen. Am Freitag wird sich das Bundessozialgericht mit ähnlichen Konstellationen in Pflegeeinrichtungen beschäftigen.
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