Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung will die Große Koalition dafür sorgen, dass Arzneimittelzur Hämophilie-Behandlung apothekenpflichtig werden. Derzeit werden solcheProdukte meist direkt vom Hersteller an die behandelnden Ärzte geliefert. Beider ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag zeigte sich nun, dass insbesondere FDP,SPD und Grüne dies verhindern wollen. Die Grünen-Arzneimittelexpertin KordulaSchulz-Asche nannte die Idee „unverantwortlich“.
In der vergangenen Woche hat im Bundestag die erste Lesungdes Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)stattgefunden. Da das Gesetz erst gegen 22.30 Uhr auf der Tagesordnung stand,wurden die meisten Reden zu Protokoll gegeben. Doch nun liegen auch die meistenschriftlichen Versionen vor. Eine der geplanten Neuregelungen sorgt bei den Parlamentariern besonders für Aufsehen: die Versorgung von Patienten mit Hämophilie.
Zur Erklärung: Mit dem GSAV will die Bundesregierung auf dieArzneimittel-Skandale reagieren, die im vergangenen Sommer für Schlagzeilen sorgten. Unter anderem sindNeuregelungen zu Apotheken-Kontrollen, zur Kommunikation von Rückrufen oder zuZuständigkeiten der Länderbehörden und des BfArMs enthalten. Ebenfalls enthalten ist ein Passus, nach dem die Versorgung von Hämophilie-Patienten künftig überdie Apotheken laufen soll. Konkret geht es darum, dass Arzneimittel zur Behandlung vieler Gerinnungsstörungen nur noch vomVertriebsweg über Apotheken gemäß §47 AMG ausgenommen werden, wenn es sich um Blutzubereitungen, dieaus menschlichem Blut gewonnen werden, handelt.
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GSAV-Gesetzentwurf
Arzneimittel gegen Hämophilie sollen apothekenpflichtig werden
Plasmatisch und gentechnologisch hergestellteGerinnungsfaktorzubereitungen sollen hingegen von Apotheken abgegeben werden. Aufgrunddieser Änderung soll in § 47 AMG zugelassen werden, dass in spezialisiertenärztlichen Einrichtungen ein Notfallvorrat an den betreffenden Arzneimittelnbereitgehalten wird. Hämostaseologisch qualifizierte Ärzte sollen daraus auchArzneimittel an Patienten und an andere Einrichtungen der Versorgung abgebenkönnen. Mit ärztlichen Einrichtungen zur Behandlung von Gerinnungsstörungensollen Apotheken künftig Absprachen zur Organisation der Notfallvorräte treffenkönnen.
Was die Preise der Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlungbetrifft, soll es keine freie Preisbildung für die Hersteller geben. Vielmehrsollen die bisherigen Preise in das neue System übertragen und demPreismoratorium unterworfen werden. Zur Ermittlung der bisherigen Preise sollendie Hersteller dem GKV-Spitzenverband einen mengengewichteten Mittelwert dertatsächlichen Einkaufspreise aus den Jahren 2017 und 2018 alsHerstellerabgabepreis melden.
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