Die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses ist vorerst abgeschlossen.Am gestrigen Montag ging der letzte Projektbericht ansBundesgesundheitsministerium, erklärte der GKV-Spitzenverband in einer Pressekonferenzam heutigen Dienstag. Der Kassenverband betonte außerdem, dass Leistungserbringerwie etwa Apotheken dazu verpflichtet sind, Versicherte über mehrkostenfreieProduktalternativen aufzuklären und dies zu dokumentieren.
32.500 Produkte umfasst derzeit das Hilfsmittelverzeichnisdes GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Von Juli 2015 bis Dezember 2018 hat derKassenverband diesen umfangreichen Katalog mit 41 Produktgruppen aktualisiert. Dieses Projekt„Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses“ stellten GKV-SV-Vorstand GernotKiefer und Fachreferent Walter Seliger am heutigen Dienstag in Berlin vor. AmVortag hatte der Kassenverband den Abschlussbericht an das Bundesgesundheitsministeriumübersendet.
Neues rein, altes raus
Im Rahmen des Projektes hatte der Kassenverband neueProdukte in das Verzeichnis aufgenommen, aus seiner Sicht veralteteTechnologien entfernt und einige Produktgruppen neu strukturiert oder gänzlichneu erstellt. Ein Beispiel für die Neuaufnahme von Technologien sind Blutzuckermessegeräte,die den Glukosespiegel kontinuierlich in der interstitiellen Flüssigkeit bestimmen können,sodass sich Diabetiker nicht ständig in die Fingerbeere stechen müssen. Neuerstellt wurde beispielsweise die Produktgruppe der Armprothesen, die es zuvornicht gab.
Zu den Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis konnten unteranderem Leistungserbringerorganisationen wie beispielsweise der DeutscheApothekerverband Stellung nehmen. Auch die Rückmeldungen seitens dermedizinischen Dienste, Herstellerorganisationen und Patientenvertretungenwurden angehört. Insbesondere letztere seien „sehr intensiv“ diskutiert worden undteilweise auch eingeflossen, sagte Kiefer.
Alle fünf Jahre wieder: Überprüfung der Produktgruppen
Da sich Technologien und Produkte immer weiterentwickeln,hat sich der Kassenverband auferlegt, jede Produktgruppe mindestens alle fünfJahre zu aktualisieren – anlassbezogen auch in kürzeren Abständen. Dabei habeman insbesondere digitale Versorgungsangebote im Blick, betonte Kiefer. Eineentsprechende Verfahrensordnung über die Fortschreibungen liege derzeit beimBMG, dessen Rückmeldung in sechs bis acht Wochen erwartet werde.
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