Mit dem Wegfall vom Paragraf 219a könnten Ärzt:innen künftig öffentlich, ausführlich über Abbrüche in ihrer Praxis informieren, ohne sich strafbar zu machen. Was wird sich dadurch verändern?
Alicia Baier: Diese Streichung ist ein großer Erfolg von vielen Aktivist:innen. Die Möglichkeit, dass Ärzt:innen auf ihren Webseiten künftig sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können, wird hoffentlich das Informationsangebot für ungewollt Schwangere verbessern. Ich halte es für sehr wichtig, dass dadurch bald der direkte Austausch zwischen Patientinnen und Ärzt:innen möglich ist.
Werden Ärzt:innen künftig wirklich breit über Abbrüche informieren? Es gab ja bisher zum Beispiel schon eine Liste bei der Bundesärztekammer, die Einrichtungen auflistet, die Abbrüche durchführen. Dort finden sich zum Beispiel vier Praxen aus München – für eine Großstadt scheinen das wenige Anlaufstellen zu sein…
Der Schwangerschaftsabbruch wird weiter tabuisiert und stigmatisiert, daran wird auch die Streichung des Paragrafen 219a nichts ändern. Viele Ärzt:innen haben Sorge, von Abtreibungsgegner:innen an den Pranger gestellt zu werden, wenn sie öffentlich zugeben, dass sie Abtreibungen durchführen. Manche Mediziner:innen fürchten auch um ihren Ruf bei Patientinnen und Kollegen sowie Kolleginnen. Deshalb ist zu befürchten, dass weiterhin Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dies nicht auf ihrer Praxiswebseite bekannt geben werden.
Für Frauen, die abtreiben wöchten, wird es also nicht leichter, sich zu informieren?
Erst wenn wir in der Gesellschaft den Schwangerschaftsabbruch als einen normalen medizinischen Eingriff ansehen, können Ärzt:innen angstfrei über die Eingriffe auf ihren Webseiten informieren. Ein weiteres Problem: Auf der Suche nach Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen geraten Frauen schnell auf die Webseiten von Abtreibungsgegner:innen. Die Seiten sehen zum Teil sehr seriös aus, doch die Informationen sind nicht sachlich, sondern tendenziös. Diese Seiten existieren weiterhin und führen in die Irre. Solche bewussten Falschinformationen sollten gesetzlich verboten sein, wie es Frankreich mit einer Regelung vormacht.
Wir haben abgetrieben
Adriana Beran: "Der Wortlaut des Paragraphen 218 war für mich wie ein Schlag ins Gesicht"
Bei einem Tool von "Correctiv" können Nutzer:innen nach Postleitzahl suchen, welche öffentlichen Kliniken im Umkreis einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Gebe ich dazu meine Hamburger Postleitzahl ein, finde ich nur eine Klinik im Umkreis von 50 Kilometern, die direkt in Hamburg ist und in der Umfrage mitgeteilt hat, dass dort Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Brauchen wir mehr Kliniken und Praxen, die Abbrüche durchführen?
Ja, wir brauchen mehr Kliniken und Praxen. Denn: Seit 2003 ist die Zahl der Einrichtungen, die Abbrüche durchführen um die Hälfte gesunken. Viele Ärzt:innen, die noch Schwangerschaftsabbrüche durchführen sind im Rentenalter, es ist also zu erwarten, dass sich das Versorgungsangebot weiter verschlechtert. Die Recherche von "Correctiv" hat gezeigt, dass viele öffentliche Kliniken keine Abtreibungen durchführen. Christliche Krankenhäuser führen in der Regel keine Abbrüche durch und viele private Kliniken machen es auch nicht. Im Grunde könnte jede gynäkologische Praxis einen Schwangerschaftsabbruch anbieten. Doch: Neun von zehn Gynäkolog:innen führen keine Schwangerschaftsabbrüche durch.
Eine Frau stellt fest, dass sie schwanger ist und kommt zu dem Schluss, dass sie die Schwangerschaft abbrechen möchte. Welche Regelungen muss sie beachten?
Nach Paragraf 218 ist ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin ein Straftatbestand. Ein Abbruch bleibt straffrei, wenn eine medizinische, eine kriminologische oder eine Beratungsindikation vorliegt. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Regel nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis erlaubt. Ungewollt Schwangere sind gesetzlich dazu verpflichtet, wenn kein medizinischer oder kriminologischer Grund für eine Abtreibung vorliegt, sich bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten zu lassen. In einem sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatungsgespräch. Zwischen dem Beratungsgespräch und dem medizinischen Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen.
Wie läuft so eine Beratung ab? Was müssen Frauen beachten?
Zunächst einmal müssen Frauen darauf achten, dass die Beratungsstelle dazu berechtigt ist, das Gespräch über die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung zu bescheinigen. Diese Bescheinigung benötigen Frauen, damit ein Arzt oder eine Ärztin den Eingriff durchführen kann. Im Allgemeinen soll im Gespräch über die Kosten, eine Kostenübernahme und im Idealfall auch über den medizinischen Eingriff informiert werden. Und wenn gewünscht auch darüber, welche Unterstützungen es für Eltern gibt. Die Beratung kann auch bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn Frauen nicht wissen, ob sie die Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht.
Wo gibt es Beratung bei Abtreibungen?
Über weitere Details zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung informiert das Familienministerium in einem ausführlichen PDF-Dokument. Im Anhang des Dokuments finden sich Adressen für staatlich anerkannte Beratungsstellen. Ungewollt Schwangere haben die Möglichkeit, auf der Internetseite “Familienplanung”, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefördert wird, staatlich anerkannte Beratungsstellen in einer Postleitzahlsuche zu finden.
Wie die Beratung abläuft, kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt Beratungsstellen, die zunächst fragen, ob überhaupt Beratungsbedarf besteht. Wird dies verneint, müssen Frauen sich nicht weiter beraten lassen und bekommen die nötige Bescheinigung. In anderen Beratungsstellen kann es sein, dass Frauen nach den Beweggründen für den Schwangerschaftsabbruch gefragt werden. Es gibt auch Frauen, die schlechte Erfahrungen bei solchen Beratungsgesprächen gemacht haben und schildern, dass versucht wurde sie zu einer Weiterführung der Schwangerschaft zu überreden.
An wen kann sich eine Frau zuerst wenden, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen möchte?
Die erste Anlaufstelle ist die eigene Gynäkologin oder der eigene Gynäkologe, sie können ungewollt Schwangere darüber informieren, in welcher Schwangerschaftswoche sie sind. Im besten Fall können sie über den Eingriff informieren, wenn sie ihn selbst durchführen. Zudem müssen sich Frauen, wie erwähnt, um einen Termin für ein Beratungsgespräch kümmern.
Wo und wie kann ich sonst noch eine Arztpraxis finden, die Abbrüche durchführt?
Wie geschildert ist die Versorgungssituation für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland schlecht, daher ist die Arztsuche nicht einfach. Einige Beratungsstellen wie Pro Familia informieren über Einrichtungen, die Abbrüche durchführen. Eine andere Möglichkeit ist die unvollständige Adressenliste der Bundesärztekammer. Oder wenn der Paragraf 219a wegfällt, auch über die Praxiswebseiten von Ärzt:innen. Im Zweifel kann es aber auch sein, dass Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, einfach sämtliche Gynäkolog:innen in ihrer Umgehung abtelefonieren müssen, um herauszufinden, ob eine Praxis Abtreibungen durchführt.
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Wie kann ich eine Schwangerschaft beenden? Wie ist der Ablauf einer Abtreibung?
Es gibt den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch (in Deutschland nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich), dabei nehmen ungewollt Schwangere zwei Medikamente im Abstand von zwei Tagen ein und die Schwangerschaft wird quasi abgeblutet. Die Medikamente führen dazu, dass die Gebärmutterschleimhaut und der Embryo abgestoßen werden. In rund 95 Prozent der Fälle ist dieser Eingriff erfolgreich. Nach zwei Wochen muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden. Es kann zu schmerzhaften Krämpfen, Übelkeit und Kreislaufproblemen kommen.
Die zweite gängige Methode ist ein chirurgischer Eingriff in Vollnarkose oder mit einer örtlichen Betäubung. Bei der Absaugung wird ein Röhrchen über die Scheide in den Uterus eingeführt und das Schwangerschaftsgewebe wird abgesaugt. Es kann nach einer Abtreibung zu verschieden starken Blutungen kommen, die zwei bis drei Wochen anhalten können. Eine weitere operative Methode ist die Ausschabung. Sie ist seit Jahrzehnten veraltet und wird von der Weltgesundheitsorganisation nicht mehr empfohlen, leider in Deutschland aber immer noch bei mehr als jeder zehnten Abtreibung angewandt.
Wie sicher sind die beiden gängigen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs?
Beide Verfahren haben niedrige Komplikationsraten und sind sehr sicher. Je früher im Verlauf der Schwangerschaft ein Abbruch durchgeführt wird, desto sicherer ist der Eingriff.
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Wer trägt die Kosten bei einem Schwangerschaftsabbruch?
Die Kosten hängen von der Methode ab, aber sie liegen zwischen 300 und 600 Euro. Der Abbruch ist in Deutschland keine Kassenleistung, das heißt, die Kosten müssen Betroffene selbst tragen. Niedrigverdiener:innen können einen Antrag für Kostenübernahme stellen, was aber eine weitere bürokratische Hürde ist.
An was gilt es sonst noch zu denken?
Je nach Wohnort kann es sein, dass Frauen keine Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt, in ihrer Nähe finden. Es können also lange Fahrtwege auf sie zu kommen und hohe Fahrtkosten. Oft sind mehrere Besuche in einer Praxis nötig, weil noch Termine wegen Vorgesprächen vor dem Eingriff durchgeführt werden. Da manche Praxen Schwangerschaftsabbrüche nur an bestimmten Tagen durchführen oder eine längere Warteliste für Patient:innen haben, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
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