Versorgung: Warten auf die Psychotherapie



Vor gut einem Jahr trat die Psychotherapie-Reform in Kraft. Sie sollte Patienten einen schnelleren Start der Behandlung ermöglichen. Das ist nicht der Fall

Bei vielen Psychotherapeuten gibt es lange Wartelisten

Wer eine Psychotherapie braucht, muss im Schnitt 20 ­­Wochen darauf warten. Doch Menschen, die zum Beispiel an einer Angststörung oder Depression leiden, benötigen zügiger Hilfe. "Ist die Krankheit diagnostiziert, sollte die Therapie nach vier Wochen beginnen", sagt etwa Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsycho­therapeutenkammer (BPtK).

Dass die Wartezeiten für Psychotherapie-Plätze zu lang sind, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Unter anderem deshalb wurde die Psychotherapie-Richtlinie reformiert. Sie regelt, wie und in welchem Rahmen seelisch Kranke behandelt werden. Zum April 2017 ­traten die Neuerungen in Kraft. Kürzlich hat die BPtK eine Studie unter mehr als 9.000 ihrer Mitglieder veröffentlicht, in der sie ein Jahr nach den Veränderungen Bilanz zieht. Die Ergebnisse fallen nicht positiv aus.

Studie: Kernproblem nicht behoben

Hauptpunkte der Reform waren die psychotherapeutische Sprechstunde, eine Art Akut-Therapie, sowie Maß­nahmen, um Rückfälle zu verhindern. In der neu eingeführten Sprechstunde wird festgestellt, ob der Patient psychisch erkrankt ist oder ob er eine ­­"quasi normale Reaktion auf eine besondere Belastung zeigt", erklärt Munz. Auf diesen Termin warten Patienten jetzt knapp sechs Wochen. "Eine deutliche Verbesserung." Vorher dauerte es laut BPtK im Schnitt zwölfeinhalb ­Wochen, bis ein Patient einen Therapeuten zu Gesicht bekam. Die Akut­behandlung richtet sich an Menschen, die schnell und punktuell seelische Hilfe benötigen, und dauert rund zwölf Stunden. Zudem kann man auch nach abgeschlossener Therapie noch hin und wieder seinen Therapeuten aufsuchen, wenn es nötig ist. Diese Maßnahme soll Rückfälle verhindern.

Das Kernproblem aber ist damit nicht behoben: dass Menschen mehrere Monate warten müssen, bis sie eine herkömmliche Therapie beginnen können. Ganz im Gegenteil: Die Situation hat sich seit der Reform sogar weiter verschlechtert.

Wege zur Therapie

Sie möchten eine Psychotherapie machen, wissen aber nicht, welche Schritte Sie gehen müssen?
Auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) finden Sie die Broschüre "Wege zur Psychotherapie" zum Runterladen. Darin gibt es Informationen über verschiedene Hilfsangebote und wie man sie nutzen kann.

Versicherungen verweigern öfter Zahlung

Gehörte es vorher zur gängigen Praxis, dass die Krankenkassen auch Behandlungen bei Therapeuten ohne Kassenzulassung bewilligen und bezahlen, mauern sie jetzt, obwohl im Sozial­gesetzbuch steht, dass die Kassen alternative Angebote finanzieren müssen, wenn sie ihren Mitgliedern keinen passenden Therapeuten anbieten können. Jetzt verweigern Versicherungen immer wieder die Zahlungen – mit dem Hinweis auf die psychotherapeutische Sprechstunde und auf die Möglichkeit, über Servicestellen einen Termin vereinbaren zu können.

Eine Umfrage der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) unter 422 Mitgliedern hat ergeben, dass vor der Reform im Schnitt zwei Anträge pro Monat genehmigt wurden, seit April vergangenen Jahres sind es monatlich 0,6 Anträge. 63 Prozent der befragten Therapeuten berichten, dass die Kassen Anträge mit dem Verweis auf die Terminservicestellen ablehnen. 47 Prozent gaben an, die Kassen würden behaupten, die Kostenerstattung gebe es seit April 2017 nicht mehr. Das entspricht jedoch nicht der Rechtslage.

Krankenkassen kritisieren Teilzeitarbeit vieler Therapeuten

Die Krankenkassen spielen den Ball zurück zu den Psychotherapeuten. Die Wartezeiten würden auch entstehen, weil Therapeuten häufig in Teilzeit arbeiten. "Für Kassenpatienten stünde eine weitaus höhere Stundenzahl an Psychotherapie zur Verfügung, wenn die Kassensitze im vollen Umfang genutzt würden", sagt etwa Claudia Widmaier, eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

BPtK-Präsident Munz kontert: "Die Kassen wollen die Kosten begrenzen." Ob nun mehr oder weniger Psychotherapeuten die geforderten Wochenstunden erbringen, ändere an den Kosten nichts. Zudem teilen sich immer mehr Therapeuten einen Praxissitz. Laut der BPtK-Umfrage verfügten 2010 noch 92 Prozent über einen ganzen Sitz, Ende 2016 waren es rund 60 Prozent.

Psychische Krankheiten Grund für viele Fehltage

"Ich kann das Verhalten der Krankenkassen nicht nachvollziehen", sagt auch die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink. Sie hat bereits mehrere ­­Anfragen zum Thema an die Bundes­regierung gestellt. Denn die gesamt­­gesellschaftlichen Kosten, die aus psychischen Krankheiten entstehen, sind hoch. Nach Berechnungen der BPtK geben die Kassen für Krankengeld wegen psychischer Probleme im Schnitt 2,9 Milliarden Euro aus.

Daten der Barmer zeigen, dass psychische Krankheiten der zweithäufigste Grund für langfristige Arbeitsunfähigkeit sind. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Psychotherapie beliefen sich laut GKV-Spitzenverband 2015 auf rund zwei Milliarden Euro. Damit liegen sie unter denen für das Krankengeld wegen psychischer Erkrankungen.

Therapeutenkammer fordert mehr Kassensitze

Auch in einem Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen empfehlen die Autoren, die Wartezei­­ten auf einen Therapieplatz zu verkürzen. Das sei eine Möglichkeit, die Kosten für Krankengeld zu verringern. "Psychische Krankheiten chronifizieren vermehrt, wenn sie nicht fachgerecht behandelt werden. Dabei können neben der Beeinträchtigung für den Einzelnen auch erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem entstehen", sagt Professor Wolfgang Greiner, Ratsmitglied und Mitautor des Gutachtens.
Die Therapeutenkammer hat bereits 7000 zusätzliche Sitze gefordert. Wie viele Sitze in Deutschland benötigt werden, ermittelt der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Auf dieser Grundlage vergeben die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder neue Kassenzulassungen.

Umstrittene Bedarfsplanung

Die jetzige Version dieser Bedarfsplanung bildet aber nicht ab, wie viele Plätze wirklich benötigt werden. Laut dem Gutachten des Sachverständigenrats seien zum Beispiel maßgebliche gesellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre nicht berücksichtigt. Etwa dass sich heute mehr Menschen Hilfe holen, wenn sie psychische Probleme haben. "Wir brauchen eine wissenschaftlich hergeleitete und valide Form der Bedarfsplanung", betont Politikerin Klein-Schmeink.

Bereits Anfang 2017 hätte dem Gesetzgeber die aktualisierte Bedarfsplanung vorliegen sollen. Das ist bis heute nicht geschehen. Ein Gutachten, das der G-BA als Planungsgrundlage in Auftrag gegeben hat, soll laut Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, "Ende des 2. Quartals 2018" erstellt sein. Hecken: "Der jetzige Zeitplan sieht vor, dass die erforderlichen Anpassungen der Bedarfsplanung 2019 in Kraft treten können." Für Patienten heißt das: erst einmal weiter warten.

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