PTA-Reformgesetz: Keine längere Ausbildung, aber mehr Eigenständigkeit

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bleibt im Modushöchster Aktivität. Keine zwei Wochen nachdem er den Referentenentwurf für einApotheken-Stärkungsgesetz präsentiert hat, legt er nun den versprochenen Entwurffür die PTA-Reform nach. Sein Ziel: Der PTA-Beruf soll gestärkt und aufgewertet werden. Neben der Definition eines umfangreichen Berufsbilds sowie Änderungen bei der Ausbildung und der Prüfung ist vor allem vorgesehen, dass PTA mehr Befugnisseerhalten und die Beaufsichtigung durch Apotheker gelockert wird. Eine Verlängerung der Ausbildung hältdas Ministerium hingegen nicht für nötig.

Der Bundesgesundheitsminister hat es schon vor einigenMonaten angekündigt: Der Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) soll moderner und attraktiver werden. Dieschon recht alten Regelungen im Gesetz über den Beruf despharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) sowie die Ausbildungs- undPrüfungsverordnung (PTA-APrV) sollen überarbeitet werden. Schon Ende 2018 trafen sich in Berlin Vertreter der Apothekengewerkschaft Adexa, des Bundesverbandes PTA und der ABDA mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), um einen Weg auszuloten. Diese Gespräche setzten sich im neuen Jahr fort – gesprochen wurde unter anderem über Kompetenzerweiterungen zudem über eine etwaige Verlängerung derAusbildung. Während sich die Adexa und der BVpta für eine längere Schulzeit stark machten, lehnten sowohl die ABDA als auch die Lehrkräfte der PTA-Schulen diese Idee ab.

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Nun hat das BMG einen erstenReferentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildungder pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten(PTA-Reformgesetz)“ vorgelegt. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, dasBerufsbild und die Ausbildung der PTA im Hinblick auf die geändertenAnforderungen der Apothekenpraxis zu reformieren – schließlich haben sich dieAufgabenschwerpunkte von PTA in den Apotheken deutlich verändert. „Die Abgabevon Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information undkompetente Beratung ist im Vergleich zur Prüfung von Arzneimitteln in denVordergrund getreten. Das Berufsbild und die Ausbildung müssen entsprechendangepasst werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Für die  Herstellung von  Arzneimitteln müsse eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz gewährleistetbleiben. Gleichzeitig soll unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragungerweiterter Kompetenzen im Apothekenbetrieb ermöglicht werden. Nichtzuletzt soll der Beruf aufgewertet und damit auch attraktiver werden – denn esgilt bekanntlich, einem Fachkräftemangel in Apotheken entgegenzuwirken.

Keine längere Ausbildungszeit

Das Thema Ausbildungsverlängerung wird im Gesetzentwurf zwarangesprochen – aber abgelehnt. „Die Verlängerung des schulischen Lehrgangswürde zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Schulen undLehrkräften sowie zu einer damit einhergehenden (zumindest temporären)Verringerung der Absolventenzahl und Verteuerung der Ausbildung führen“, heißtes. Es wird zudem bezweifelt, dass eine längere Ausbildung attraktiver ist alseine kompakte Ausbildung. Da zwingende Gründe für eine Verlängerung nichtersichtlich seien, wäre eine entsprechende Regelung unverhältnismäßig.

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