PTA-Reform: ABDA warnt Bundesrat vor Ausschussempfehlungen

Drei Ausschüsse des Bundesrates – darunter der federführende Gesundheitsausschuss – haben vergangene Woche umfangreiche Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten PTA-Reform vorgelegt. Am morgigen Freitag wird das Plenum über sie entscheiden. Die ABDA warnt nun eindringlich vor den Empfehlungen der Ausschüsse.

Die PTA-Ausbildung soll modernisiert werden, ebenso das Berufsbild der PTA. So soll der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dieses Ziel können wohl alle unterschreiben, denen das Thema wichtig ist. Weniger einig ist man sich über den Weg, auf dem dieses Ziel zu erreichen ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedenfalls einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Kabinett Ende August in einer nachgebesserten Version auch beschlossen hat. Doch dieser ist Kritik von allen Seiten ausgesetzt.

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So haben zuletzt die zuständigen Bundesratsausschüsse dem – zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf zahlreiche Defizite attestiert. Entsprechend umfangreich sind ihre Empfehlungen für die erste Stellungnahme des Bundesrats, über die das Plenum am 11. Oktober abstimmen wird. Allerdings sind ihre Vorschläge für Nachbesserungen auch nicht auf einer Linie mit den Änderungswünschen der ABDA.

Und so wundert es nicht, dass die ABDA sich kurz vor der Abstimmung im Bundesratsplenum mit einer weiteren Stellungnahme zu Wort meldet. Darin stellt die Standesorganisation klar, dass sie ‒ ungeachtet der aus ihrer Sicht noch zu ändernden Regelungen ‒ nicht die Auffassung der Ausschüsse teilt, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Insbesondere stimmt sie nicht mit ihnen überein, dass er im Hinblick auf Ausbildungsdauer, -struktur und -inhalte, sowie die Regelungen zur Verantwortung der Ausbildung und der Erweiterung der Kompetenzen einer grundlegenden Überarbeitung bedarf.

In der Stellungnahme heißt es:

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