Marburger Bund: Kliniken sollen BtM auch übers Wochenende mitgeben dürfen

Krankenhausärztewollen Patienten künftig auch Betäubungsmittel zur Überbrückung einesWochenendes oder Feiertages mitgeben dürfen. Einen entsprechenden Beschlussfasste am vergangenen Wochenende die Hauptversammlung des Marburger Bundes. DieMediziner sind der Meinung, das derzeitige Vorgehen beim Entlass-Rezept habesich nicht bewährt. Der Verband schlägt eine entsprechende betäubungsmittelrechtliche Änderung im geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz vor. 

Der MarburgerBund, die gewerkschaftliche und berufspolitische Interessenvertretung derangestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte, hat bei seiner Hauptversammlungam vergangenen Wochenende in Münster einen Beschluss zur Mitgabe vonArzneimitteln aus dem Krankenhaus gefasst. Demnach sollte es Krankenhäusern zukünftigerlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagenund Wochenenden mitzugeben – so wie dies bei anderen Medikamenten bereits derFall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund zum einenVorteile für die Patienten, zum anderen mehr Rechtssicherheit für dieMediziner.

Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jedenKrankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit vielAufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisiert derVerband. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. DieDelegierten meinen, dass die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus grundsätzlichneu geregelt werden müsse. „Das derzeitige Vorgehen mit demEntlassmanagement-Rezept hat sich nicht bewährt.“ 

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Der MarburgerBund schlägt den Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in derMedikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgegeben werdendürfen und für Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag einAusgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde vielGeld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss derHauptversammlung.

Geregeltwerden sollte eine entsprechende Änderung im Betäubungsmittelgesetz dem Ärzteverbandzufolge bereits im Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.

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