Lunapharm: RBB zieht in die nächste Instanz

Der Rechtsstreit zwischen dem Brandenburger PharmahändlerLunapharm und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um die „Kontraste“-Berichterstattungzum mutmaßlich illegalen Handel mit Krebsarzneimitteln geht in die nächsteInstanz. Der RBB hat einem Gerichtssprecher zufolge Berufung beim KammergerichtBerlin eingelegt. Was die strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Lunapharm betrifft, wird derzeit noch ermittelt.

Am 13. Juni hatte das Landgericht Berlin sein Urteil in dempresserechtlichen Verfahren, das der Mahlower Arzneimittelhändler Lunapharmgegen den RBB angestrengt hat, sein Urteil verkündet. Es ging um dieBerichterstattung des ARD-TV-Magazins „Kontraste“ in zwei Beiträgen im Sommer 2018: Eine griechischeApotheke soll aus griechischen Kliniken gestohlene hochpreisige Arzneimittelweiterverkauft haben – unter anderem an das deutsche Unternehmen Lunapharm. Dabei sollen die Arzneimittel unterfragwürdigen Bedingungen transportiert und gelagert worden sein.Überdies sind Apotheken in Griechenland nicht zum Großhandel befugt.

Die weitere Geschichte ist hinreichend bekannt – sie kostete nicht nur der Brandenburger Gesundheitsministerin das Amt, sie führte hierzulande auch zu einer leidenschaftlichen Diskussion um Sinn und Unsinn von Arzneimittelimporten sowie ihrer Förderung. Für das Bundesgesundheitsministerium war unter anderem dieser Skandal einer der Gründe, ein eigenes Gesetz zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit ins Leben zu rufen – das GSAV, das inzwischen schon vom Bundestag verabschiedet ist.

Lunapharm jedoch sah sich zu Unrecht beschuldigt. Das Unternehmenhabe zum ersten Mal aus den Medien gehört, dass die Arzneimittel gestohlengewesen sein sollen, erklärte es auch in dem Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin. Und Informationen, dass gegen die gute Vertriebspraxis verstoßenworden sei, habe man auch nicht gehabt.

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