KV Bayern fällt Apothekern in den Rücken

Aufgrund der Neuregelung der Grippeimpfstoffvergütung – 1 Euro pro Dosis und maximal 75 Euro pro Verordnungszeile – haben Apotheker ihre Ärzte gebeten, nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile zu verordnen. Auch zwischen Apothekerverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen gab es diesbezüglich Gespräche – in Bayern offensichtlich ohne Erfolg. Die dortige KV fordert ihre Mitglieder explizit dazu auf, der Bitte der Apotheker nicht nachzukommen.

Seit dem TSVG ist das Apothekenhonorar für Grippeimpfstoffe bei 75 Euro pro Verordnungszeile gedeckelt – 1 Euro gibt es pro Dosis. Viele Verbände haben deswegen im Vorfeld mit den KVen gesprochen und sie auf das Problem hingewiesen, dass größere Bestellungen in einer Zeile für die Apotheke extrem unwirtschaftlich werden. Auch haben Apotheker selbst ihre Verordner vor Ort über die Sachlage informiert und gebeten, nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile zu verordnen. 

Wer ganz sicher gehen wollte, bat um nicht mehr als 70 Dosen pro Rezept. Denn Fakt ist: Je größer die bestellte Menge, desto unrentabler wird es für die Apotheke. Bei 150 Dosen beispielsweise gibt es nur noch 50 Cent pro Dosis. Wie die einzelnen KVen mit diesem Wissen umgegangen sind, ist allerdings sehr unterschiedlich. Manche KVen, zum Beispiel in Hamburg, haben deswegen ihren Ärzten empfohlen, nur noch Verordnungen mit einer Gesamtmenge von maximal 70 Impfdosen (7×10) pro Rezept auszustellen. Größere Bestellungen sollten auf mehreren Rezepten erfolgen. In Baden-Württemberg hielt die KV hingegen ihre Vertragsärzte an, die Gesamtmenge auf einem Rezept zu bestellen.

KV in Bayern fürchtet Auslegung als unwirtschaftlich

Anscheinend kommt eine Reihe von Ärzten dem Wunsch der Apotheker nach – laut einer nicht repräsentativen Umfrage von DAZ.online verordnen die Ärzte bei knapp über der Hälfte der Apotheker nicht mehr als 70 Dosen pro Rezept.

Die KV in Bayern fürchtet allerdings nun, dass es ihren Mitgliedern als unwirtschaftliche Verordnung ausgelegt werden könnte, wenn – wie von den Apotheken gewünscht – nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile rezeptiert werden. Das ließe sich nicht vorhersagen, heißt es im Rundschreiben. Deshalb rät sie davon ab. Wörtlich schreibt die KV:

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