Jetzt erst recht!

Viele Apotheker halten die geplante Streichung des AMG-Satzes,der die Preisbindung für EU-Versender vorschreibt, für höchstgefährlich.Die Diskussion darüber steht bei der ABDA-MV am Donnerstag auf der Agenda, wennes um die Stellungnahme der Apotheker zum Spahn-Plan geht. Der Minister scheint aber entschlossenund will der EU-Kommission die von ihr geforderte Streichung zusagen. Ist dieMeinung der Apotheker nun überflüssig und die MV hinfällig? Auf keinen Fall,findet DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch. Schließlich macht Spahndie Gesetze nicht allein.

AmMittwoch wurde ein Schreiben bekannt, das es in sich hat. Denn darin erklärt BundesgesundheitsministerJens Spahn bzw. das BMG der EU-Kommission, dass geplant ist, die Streichung des § 78Absatz 1 Satz 4 AMG mit demApotheken-Stärkungsgesetz bis Januar 2020 zu vollziehen. Dieser Paragraph besagt,dass die Preisbindung auch für EU-Versender gilt. Er missfällt derEU-Kommission schon lange. Aus der Apothekerschaft und auch von Rechtsexpertengibt es jedoch große Bedenken bezüglich des Wegfalls dieser Regelung. Das wareiner der Gründe, warum eine ganze Reihe von Mitgliedsorganisationen eineSonder-Mitgliederversammlung der ABDA gefordert hat, auf der die möglichenFolgen einer Streichung diskutiert und dann eine gemeinsame Stellungnahme zuSpahns Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen werden sollt.

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Und nun wird – zwei Tage vor der MV, die am 2. Maistattfindet – bekannt, dass sich Spahnoffenbar diesbezüglich schon entschieden hat – § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG soll weg. Die „offiziellen“ Bedenken der Apothekerschaft will er garallem Anschein nach gar nicht mehr hören. Denn dass es die gibt, haben mehrereKammern und Verbände mehr als deutlich gemacht.

Offensichtlich interessiert Spahn die Meinung andererin diesem Punkt recht wenig. Kann man sich die ABDA-Sonder-MV also genausogut auch sparen? Auf keinen Fall! Schließlich beschließen in diesem Land wederHerr Spahn noch das BMG die Gesetze. Das tun die gewählten Volksvertreter,sprich der Bundestag, in diesem Fall bedarf es sogar noch der Zustimmungder Länder.

Und deswegen ist es umso wichtiger, dass die Apotheker die Gefahreneiner Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG klarmachen und dem Wegfall der Regelung lautund deutlich widersprechen. Auch wenn es Spahn selbst nicht interessieren mag –vielleicht interessiert es ja die anderen 708 gewählten Volksvertreter im DeutschenBundestag.

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